Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Eingeschlossene Klassen: keine
Um ein Mofa bis 25 km/h fahren zu dürfen, braucht man eine Mofa - Prüfbescheinigung. Diese umfasst eine theoretische und praktische Ausbildung sowie eine theoretische Prüfung, die Du mit unserem kostenlosen PC Programm bestehen kannst.
Das Mindestalter beträgt 15 Jahre. Du kannst dich aber bereits früher in der Fahrschule anmelden, sodass Du rechtzeitig zu Beginn des 15. Lebensjahres die Prüfbescheinigung erhältst.
Fahrschule H. Niehoff
Lattweg 27
49377 Vechta
04441 / 81333
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